Krankenbeförderung
Krankentransporte sitzend erledigen wir für alle Kassen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Nutzen Sie unseren Service und wir bringen Sie zum Krankenhaus, zu Massagen oder zu Ihrem Arzt. Beachten Sie jedoch, dass auch wir den gesetzlichen Regelungen verpflichtet sind. Wir versuchen allerdings, Sie bestmöglichst zu unterstützen.
Voraussetzung für alle nachfolgend beschriebenen Krankenfahrten ist die Vorlage einer ärztlichen Verordnung einer Krankenbeförderung, die vom behandelnden Arzt ausgestellt sein muss. Gegebenenfalls benötigen Sie zusätzlich die Genehmigung der Krankenkasse sowie müssen eine Zuzahlung zum Fahrpreis selbst leisten.
Krankenfahrten ohne Genehmigung der Krankenkasse
- stationäre Aufnahmen und Entlassungen im Krankenhaus
- vor- oder nachstationäre Behandlungen im Krankenhaus nach § 115 a SGB V
- ambulante Operationen bei Vertragsärzten nach § 115 SGB V
Krankenfahrten mit erforderlicher Genehmigung der Krankenkasse
- Serienfahrten bei Behandlung chronischer Erkrankungen
(z.B. Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie) - hohe Behandlungsfrequenz wegen gleicher Erkrankung über einen längeren Zeitraum
- Mobilitätseinschränkungen nach Schwerbehindertengesetz mit Kennzeichen "aG", "bl" oder "h"
- Mobilitätseinschränkungen nach Einstufungsbescheid der Pflegestufen 2 oder 3
Kostenträger ohne Genehmigungspflicht und Eigenanteil
- GUV (Gemeine Unfallversicherung)
- Berufsgenossenschaften (Arbeitsunfall)
- Rentenversicherung
Zuzahlungsregelung
Dieser Eigenanteil beträgt 10% der Beförderungskosten pro Fahrtstrecke, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Sofern ein Befreiungsausweis vorliegt, entfällt die Pflicht zur Zuzahlung. Die Befreiung von der Zuzahlung bei Krankentransporten muss jedoch explizit auf dem Ausweis vermerkt sein. Bei weiteren Fragen zur Befreiung wird Sie Ihre Krankenkasse gerne beraten.
Für weitere Fragen, zum Beispiel den Ablauf einer regelmäßigen Beförderung, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.