Taxifahrer/in
Als Taxifahrer bedienen Sie unmittelbar den Kunden und müssen daher sehr dienstleistungsorientiert arbeiten. Neben dem reinen Personentransport betrifft dies auch Transportdienste. Sie erhalten Ihre Fahrten von der Zentrale, Ihrem Unternehmer und eigenen Stammkunden. Hierbei sind Sie für Ihre Arbeit alleinverantwortlich und sehen sich im Rahmen der Tätigkeit vielfältigen Situationen gegenüber, allerdings können Sie in Zweifelsfällen Hilfe von der Zentrale oder Ihrem Unternehmer bekommen.
Ihr Handwerkszeug besteht neben einer entsprechenden Fahrerlaubnis samt Fahrpraxis vor allem aus umfangreichen Ortskenntnissen in Wolfsburg, welche Sie im Rahmen einer Ortskundeprüfung gesondert nachweisen müssen. Unabdingbare Bedingung für die Beschäftigung als Taxifahrer ist zudem der Besitz des Personenbeförderungsscheins, welcher wiederum an zusätzliche Voraussetzungen gebunden ist.
Voraussetzungen
- Beherrschung der deutschen Sprache
- Freude am Autofahren und Umgang mit Menschen
- dienstleistungsorientiertes und selbständiges Arbeiten
- Führerschein der Klasse B sowie 2 Jahre Fahrpraxis
- gültige Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
- Konfliktfähigkeit
- Zuverlässigkeit
Personenbeförderungsschein
Für die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung gelten gesonderte Voraussetzungen. Für genauere Informationen beachten Sie bitte auch die entsprechenden Anträge und Merkblätter:
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (Antrag)
- augenärztliches Gutachten
- polizeiliches Führungszeugnis
Bewerbung
Das Fahrpersonal wird ausschließlich von den uns angeschlossenen Taxiunternehmen beschäftigt. Diese veröffentlichen ihre Stellengesuche in der Regel in Tageszeitungen und über die Jobbörse der Arbeitsagentur. Das Bewerbungsverfahren ist je nach Unternehmen unterschiedlich und bei den jeweiligen Unternehmern zu erfragen. Gerne können Sie sich über potenzielle Arbeitgeber in unserer Unternehmerliste informieren.