Impffahrten

 

Um kostenfrei mit dem Taxi Ihre Corona-Schutzimpfung wahrnehmen zu können, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise. Die hier dargestellte Regelung ist für ganz Niedersachsen gültig und unabhängig vom ausführenden Taxiunternehmen.

 

Nachdem Sie den ersten Termin für Ihre Schutzimpfung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt und bitten diesen um eine Verordnung zur Krankenbeförderung. Sie brauchen sowohl für die erste als auch für die zweite Impfung eine separate Verordnung, in der Hin- und Rückfahrt angekreuzt sein müssen. Darüber hinaus muss einer der folgenden Gründe angegeben sein:

 

b) Ambulante Behandlung

 

Dies ist gegeben, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

 

  • Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung), 4 oder 5
  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG", "Bl" oder "H"

Die Fahrten werden dann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.


c) Anderer Grund:    Hin- und Rückfahrt Corona-Impfzentrum

 

In diesem Fall werden die Fahrtkosten direkt mit dem Land Niedersachen abgerechnet.

 

Eine Zuzahlung ist von Ihnen in keinem Fall zu leisten.